Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Außerhalb des festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
– bis 3 Monate vor dem Ankunftstag: Kostenloses Storno
– 3 Monate bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: Bezahlung von 40 % vom Reisepreis
– 1 Monat bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: Bezahlung von 70 % vom Reisepreis
– in der letzten Woche vor dem Ankunftstag: Bezahlung von 90 % vom Reisepreis
- am Tag der Ankunft oder bei Nichterscheinen: Bezahlung von 100 % vom Reisepreis
Die Stornogebühr berechnet sich ausschließlich vom Reisepreis, also ohne Ortstaxe und Endreinigung.
Sollte Ihre Anreise aufgrund einer COVID-19 Reisewarnung für unsere Region (Bezirk Zell am See oder Bundesland Salzburg) oder wegen einer Grenzschließung nicht möglich sein, so können Sie selbstverständlich KOSTENLOS stornieren.